gemäß § 28 Fischereigesetzes des Landes (FischG LSA) Sachsen-Anhalt
WER?
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
WAS?
30 stündiger Vorbereitungslehrgang mit folgenden Schwerpunkten
Kenntnisse über die Fischarten,
die Hege der Fischbestände
die Gewässerpflege,
die Fanggeräte und deren Gebrauch,
die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier‑, Wasser‑, Naturschutz und Tierseuchenrechts,
Prüfung mündlich und schriftlich,
mit bestandener Prüfung erhalt Prüfungszeugnis.
Besonderheiten:
berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden, die entsprechende Angelerlaubnis vorausgesetzt, anzuwenden,
Fischereischeinerwerb für 1–5 Jahre oder auf Lebzeiten.