gemäß § 29 des FischG LSA
Jugendliche vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
mündliche Prüfung mit kindgerechten Fragen
mit bestandener Prüfung Erhalt eines Prüfungszeugnisses
Gültigkeit bis max. zum 18 Lebensjahr
darf nur auf Friedfische angeln, keine Raufische wie Hecht, Rapfen, Zander, Wels und Salmoniden (Äsche, Bach‑, Meer‑, Regenbogenforelle & Lachs)
nur in Sachsen Anhalt gültig
Einfach die zwei Formulare ausfüllen und per Mail an
mail@kav-weissenfels.de senden.