In Gostau ist das Angeln am West- und am Nordufer wieder wie bisher möglich.
Voraussetzung sind gültige Angelpapiere!
Das Ost- und das Südufer sind bergbaurechtlich gesperrt. Für diese Bereiche gilt Betretungsverbot und damit auch Angelverbot (siehe dazu die beiligende Karte)!
Diese Reglung wird zukünftig Bestand haben. Kontrollen werden durch unsere Fischereiaufseher ebenso durchgeführt, wie durch Mitarbeiter des Eigentümers des Gewässers (ZWA Bad Dürrenberg) und das Ordnungsamt der Stadt Lützen
oder die Polizei.
Hinweis: Allen Kontrolleuren ist durch gültige Papiere nachzuweisen, dass Angelberechtigung und
damit Betretungsrecht für das West- und Nordufer besteht. Selbstverständlich kann ein Angler auch Frau, Kinder bzw. Freund/Freundin als Begleitperson dabei haben. Gruppen gelten jedoch nicht als Begleitpersonen!
Achtung! Das Betretungsrecht für die genannten Bereiche gilt ausschließlich zur Ausübung des Angelsports!
NICHT VERGESSEN!
Ich muss mitführen: Fischereierlaubnisschein ♦ Fangkarte ♦ Gewässerverzeichnis ♦ DAFV-Mitgliedskarte