Fischereischein

gemäß § 28 Fischereigesetzes des Landes (FischG LSA) Sachsen-Anhalt

WER?

Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

WAS?

  • 30 stündiger Vorbereitungslehrgang mit folgenden Schwerpunkten

    • Kenntnisse über die Fischarten,

    • die Hege der Fischbestände

    • die Gewässerpflege,

    • die Fanggeräte und deren Gebrauch,

    • die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts,

  • Prüfung mündlich und schriftlich,

  • mit bestandener Prüfung erhalt Prüfungszeugnis.

Besonderheiten:

  • berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden, die entsprechende Angelerlaubnis vorausgesetzt, anzuwenden,
  • Fischereischeinerwerb für 1-5 Jahre oder auf Lebzeiten.