gemäß § 28 Fischereigesetzes des Landes (FischG LSA) Sachsen-Anhalt
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
30 stündiger Vorbereitungslehrgang mit folgenden Schwerpunkten
Kenntnisse über die Fischarten,
die Hege der Fischbestände
die Gewässerpflege,
die Fanggeräte und deren Gebrauch,
die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier‑, Wasser‑, Naturschutz und Tierseuchenrechts,
Prüfung mündlich und schriftlich,
mit bestandener Prüfung erhalt Prüfungszeugnis.
Einfach die zwei Formulare ausfüllen und per Mail an
mail@kav-weissenfels.de senden.