Friedfischschein

 gemäß § 29 des FischG LSA

WER?

Personen ab dem vollendeten 8. Lebensjahr

Kosten ab 18. Lebensjahr              

55,00 € Prüfung zzgl. 10,00€ Unterlagen

bis 18. Lebensjahr 

25,00 € Prüfung zzgl. 10,00€ Unterlagen

WAS?

  • mündliche Prüfung
  • mit bestandener Prüfung Erhalt eines Prüfungszeugnisses
  • mit dem Prüfungszeugnis beantragen des Friedfischereischeines bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde 

Besonderheiten:

  • nur in Sachsen – Anhalt gültig
  • darf nur auf Friedfische angeln, keine Raufische wie Hecht, Rapfen, Zander, Wels und Salmoniden (Äsche, Bach-, Meer-, Regenbogenforelle & Lachs)