Friedfischschein

 gemäß § 29 des FischG LSA

WER?

Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

Kosten ab 18. Lebensjahr              

60,00 € inkl. Unterlagen

bis 18. Lebensjahr 

32,00 € inkl. Unterlagen

WAS?

  • mündliche Prüfung
  • mit bestandener Prüfung Erhalt eines Prüfungszeugnisses
  • mit dem Prüfungszeugnis beantragen des Friedfischereischeines bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde 

Besonderheiten:

  • nur in Sachsen – Anhalt gültig
  • darf nur auf Friedfische angeln, keine Raufische wie Hecht, Rapfen, Zander, Wels und Salmoniden (Äsche, Bach-, Meer-, Regenbogenforelle & Lachs)