Jugendliche vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
WAS?
mündliche Prüfung mit kindgerechten Fragen
mit bestandener Prüfung Erhalt eines Prüfungszeugnisses
mit dem Prüfungszeugnis beantragen des Jugendfischereischeines auf der zuständigen Fischereibehörde des Hauptwohnsitzes
Besonderheiten:
Gültigkeit bis max. zum 18 Lebensjahr
darf nur auf Friedfische angeln, keineRaufische wie Hecht, Rapfen, Zander, Wels und Salmoniden (Äsche, Bach‑, Meer‑, Regenbogenforelle & Lachs)