Jugendfischerprüfung und Friedfischfischerprüfung
Prüfungstermin: 24. März 2024 ab 8:30 Uhr
Anmeldung: ONLINE über das Formular
Ausbildung in FFW Kriechau
Weinbergstraße 9
06688 Weißenfels
Jugendliche unter 14 Jahren können einen kostenlosen Lehrgang zur Vorbereitung, an
folgenden Samstagen von 14:00 bis 16:00 Uhr absolvieren:
02.03.2024
09.03.2024
23.03.2024
Die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung bestehen aus einer mündlichen
Prüfung und es besteht keine Lehrgangspflicht. Den Kreisanglerverein Weißenfels e. V. nimmt
die Prüfung ab.
Der Friedfischfischereischein, Jugendfischereischein und Sonderfischereischein berechtigen
nur zum Friedfischfang.
Der Friedfischfischereischein ist nur in Sachsen-Anhalt gültig.
Rückfragen bei Referent Ausbildung:
Herrn Haase Tel.: 0 34 43 /80 81 08 oder Frau Escher 0171 1160211
Anmeldung ausfüllen, Unterschreiben und an mail@kav-weißenfels.de oder u.haase@kav-
weissenfels.de senden.
Nach Eingang der Zahlung werden die Unterlagen elektronisch zugesandt.
Für Fragen stehen wir am 02.03.2024 von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung (Adresse
siehe oben).
Gebühren / Prüfungsgebühren
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr muss bis zum Anmeldetag überwiesen sein und per Einzahlungsbeleg
nachgewiesen werden.
IBAN: DE26 8005 3000 3400 1909 09
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: Name, Vorname, Alter, Friedfisch- oder Jugendfischereischein
Friedfischerprüfung plus Unterlagen ab vollendetem 18. Lebensjahr 55 € + 10 € = 65 €
Friedfischerprüfung plus Unterlagen bis vollendeten 18. Lebensjahr 25 € + 10 € = 35 €
Jugendfischerprüfung plus Unterlagen vom 8. LJ bis 18. Lebensjahr 25 € + 10 € = 35 €
Mit bestandener Prüfung erhalten sie ein Prüfungszeugnis, mit dem sie sich bei der für ihren
Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Friedfischfischerei- bzw.
Jugendfischereischeines beantragen können.
Achtung!! Wer die Prüfung in einem anderen Landkreis absolvieren möchte, als sein Hauptwohnsitz liegt,
muss sich vor der Anmeldung zur Prüfung das Einverständnis seiner zuständigen Fischereibehörde
einholen.
Vorstand KAV WSF e.V.