Jugendfischerprüfung und Friedfischfischerprüfung
Prüfungstermin: 21. September 2024 ab 8:30 Uhr
Anmeldung: Anmeldung bis zum 30.08.2024
ONLINE über das Formular auf der Website des KAV Weißenfels e.V.
Alle angemeldeten Personen werden schriftlich eingeladen!
Ausbildung in Vereinsheim VG “Petri Heil” Dehlitz in Lösau ,
Kleingartensparte am Teich im Wiesengrund
Bad Dürrenberger Straße
06686 Lützen OT Lösau
Jugendliche unter 14 Jahren können einen kostenlosen Lehrgang zur Vorbereitung, an
folgenden Tagen absolvieren:
Fr. 30.08.2024 17.00Uhr- 18.30Uhr
Fr. 06.09.2024 17.00Uhr- 18.30Uhr
Fr. 13.09.2024 17.00Uhr- 18.30Uhr
Die Jugendfischerprüfung und die Friedfischfischerprüfung bestehen aus einer mündlichen
Prüfung und es besteht keine Lehrgangspflicht. Den Kreisanglerverein Weißenfels e. V. nimmt
die Prüfung ab.
Der Friedfischfischereischein, Jugendfischereischein und Sonderfischereischein berechtigen
nur zum Friedfischfang.
Der Friedfischfischereischein ist nur in Sachsen-Anhalt gültig.
Rückfragen bei Referent Ausbildung:
Herrn Haase Tel.: 0 34 43 /80 81 08 oder Frau Escher 0171 1160211
Anmeldung ausfüllen, Unterschreiben und an u.haase@kav-weissenfels.de oder
mail@kav-weissenfels.de senden.
Nach Eingang der Zahlung werden die Unterlagen elektronisch zugesandt. Das Original bitte an einem Lehrgangstag abgeben, aber spätestens am Tag der Prüfung.
Für Fragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.
Gebühren / Prüfungsgebühren
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr muss bis zum Anmeldetag überwiesen sein und per Einzahlungsbeleg
nachgewiesen werden.
IBAN: DE26 8005 3000 3400 1909 09
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: Name, Vorname, Alter, Friedfisch- oder Jugendfischereischein
Friedfischerprüfung plus Unterlagen ab vollendetem 18. Lebensjahr 55 € + 10 € = 65 €
Friedfischerprüfung plus Unterlagen bis vollendeten 18. Lebensjahr 25 € + 10 € = 35 €
Jugendfischerprüfung plus Unterlagen vom 8. LJ bis 18. Lebensjahr 25 € + 10 € = 35 €
Mit bestandener Prüfung erhalten sie ein Prüfungszeugnis, mit dem sie sich bei der für ihren
Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Friedfischfischerei- bzw.
Jugendfischereischeines beantragen können.
Achtung!! Wer die Prüfung in einem anderen Landkreis absolvieren möchte, als sein Hauptwohnsitz liegt,
muss sich vor der Anmeldung zur Prüfung das Einverständnis seiner zuständigen Fischereibehörde
einholen.
Vorstand KAV WSF e.V.